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Direktversicherung

Um auch im Ruhestand finanziell abgesichert zu sein, reicht die gesetzliche Rente kaum noch aus. Mit einer betrieblichen Altersversorgung können Sie diese Lücke schließen.

Das Verfahren: Ihr Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer für Sie eine Direktversicherung ab. Dabei treffen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung, dass Sie einen Teil Ihres Entgeltanspruchs in Beiträge für die Direktversicherung umwandeln. Aus der Versicherung sind Sie hinsichtlich sämtlicher Leistungen unwiderruflich bezugsberechtigt.

Die Beiträge sind nach § 3 Nr.63 EStG bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei! Bereits bestehende Versorgungen nach gleicher o.g. Steuerart müssen allerdings vorher in Abzug gebracht werden.
Zusätzlich zu den 4% können Sie ggf. noch max. 1.800 € steuerfrei einzahlen.

Ihre aktuell zu zahlende Steuer verringert sich. Erst die Leistungen aus der Direktversicherung werden mit dem in der Regel deutlich geringeren Steuersatz im Alter versteuert.

Erhöhen Sie Ihre Rente mit Hilfe Ihres Arbeitgebers!

Wichtig!

Auch Vermögenswirksame Leistungen (VL) bzw. Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) können in die Direktversicherung eingebracht werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann fordern Sie hier Ihr Angebot an!

Wir beraten Sie auch gerne telefonisch.
Service-Nr.:  0211 302710-50